AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

dedica Genossenschaft

 

Version 1 vom 17. Mai 2017

Inhaltsverzeichnis

1      Einleitung. 3

2      Allgemeiner Teil. 3

2.1      Vertragsleistungen von dedica 3

2.2      Mitwirkungspflichten und Verantwortungsbereich des Kunden. 3

2.3      Gegenseitige Informationspflichten. 4

2.4      Termine 4

2.5      Haftung von dedica. 4

2.6      Nutzungsüberlassung von Software, Rechten, Unterlagen und Daten. 4

2.7      Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Entzug von Lizenzen. 5

2.8      Unterbruch Systemzugriff 5

2.9      Geheimhaltung und Referenzen. 5

2.10    Aufbewahrung von Geschäftsakten und Datenschutz 5

2.11    Vergütung und Zahlungsbedingungen. 5

2.12    Verrechnung. 6

2.13    Geschäftszeiten von dedica 6

2.14    Vertragsdauer, Kündigung und Preisanpassungen. 6

2.15    Kommunikation auf elektronischem Weg. 6

3      Schlussbestimmungen. 7

3.1      Änderung der AGB, Schriftform für andere Änderungen. 7

3.2      Salvatorische Klausel 7

3.3      Anwendbares Recht 7

3.4      Streiterledigung. 7

 

  1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde) und der dedica Genossenschaft (nachfolgend dedica, Kunde und dedica zusammen nachfolgend Parteien), soweit keine davon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

 

Die AGB bilden in ihrer jeweils gültigen Fassung integraler Bestandteil sämtlicher zwischen dedica und dem Kunden abgeschlossener Verträge.

  1. Allgemeiner Teil

2.1 Vertragsleistungen von dedica

dedica verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen, sie schuldet jedoch kein bestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne einer werkvertraglichen Leistung.

 

dedica ist berechtigt, Ihre Leistungen in geringfügig geänderter Form zu erbringen, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar sind. Insbesondere ist dedica zu Änderungen im Rahmen von Softwareaktualisierungen und zur Implementierung neuer Softwareversionen berechtigt.

 

dedica ist berechtigt, ihre Leistungen durch von ihr beauftragte Drittpersonen erbringen zu lassen.

 

dedica ist von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten aus Gründen höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Rechtsänderungen, Naturkatastrophen, schwerwiegende Hacker-Attacken, Missbrauch durch Drittpersonen, Malware (Viren, Trojaner) oder sonstigen, nicht von dedica zu vertretenden Umständen nicht einhalten kann, und sie haftet somit nicht für dadurch verursachte Schäden.

2.2 Mitwirkungspflichten und Verantwortungsbereich des Kunden

Die Leistungen von dedica bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde hat insbesondere entscheidfähige Kontaktpersonen (inkl. Stellvertreter) zu bezeichnen, Arbeitsanweisungen zu erteilen, die zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen fristgerecht und vollständig an dedica zu liefern, die Arbeiten von dedica zu prüfen und abzunehmen sowie den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen sicherzustellen.

 

Kommt es bei der Vertragserfüllung zu Verzögerungen und Mehraufwänden von dedica infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden und dedica haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

dedica ist nicht verantwortlich für Schäden, welche infolge von Bedienungsfehlern des Kunden, die (alternativ):

  • durch Geräte, welche nicht von dedica gekauft oder gemietet wurden,
  • durch Fehler der Eigensoftware des Kunden,
  • durch vom Kunden bei Dritten bezogene Dienstleistungen oder
  • durch das Unterlassen der dem Kunden obliegende Pflichten zur Installation von Antivirenprogrammen zur Vornahme regelmässiger Updates und zur Datensicherung

 

verursacht worden sind.

2.3 Gegenseitige Informationspflichten

Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über sämtliche relevanten Sachverhalte und Änderungen, wie besondere Voraussetzungen, geänderte Rahmenbedingungen, gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind.

2.4 Termine

Ausführungs-, Fertigstellungs- und weitere Projekttermine werden von den Parteien individuell vereinbart. Sie werden in folgenden Fällen angemessen verschoben bzw. aufgeschoben, sofern und soweit die entsprechenden Leistungen von dedica im jeweiligen Fall überhaupt noch zu erbringen sind:

 

  • wenn dedica Angaben, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert; oder

 

  • wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er mit Zahlungen in Verzug ist; oder

 

  • wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von dedica liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

2.5 Haftung von dedica

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von dedica ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen und Substituten von dedica wie auch für das Verhalten Dritter (z.B. Hersteller oder Lieferanten von dedica) wird ebenfalls im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Insbesondere wird die Haftung von dedica für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter für Mangelfolgeschäden oder Schäden durch Datenverlust soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

 

Arbeiten zur Analyse und Behebung von Problemen, für welche dedica nicht haftet, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2.6 Nutzungsüberlassung von Software, Rechten, Unterlagen und Daten

Sofern im jeweils anwendbaren Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, verbleiben dem Kunden zur Nutzung überlassene Software und Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, Designs und Urheberrechte sowie weitere Unterlagen und Daten, im Eigentum von dedica bzw. von deren Lizenzgebern. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte daran dürfen nicht weiterübertragen werden.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software abzuändern oder zu bearbeiten. Des Weiteren ist der Kunde nicht berechtigt, Software ganz oder teilweise zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

2.7 Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Entzug von Lizenzen

dedica ist zur ausserordentlichen Kündigung der betroffenen Verträge mit dem Kunden berechtigt, wenn ihr eine für die Erfüllung des Vertrags notwendige Lizenz oder ein entsprechendes Nutzungsrecht durch ihre Lizenzgeber entzogen wird, oder wenn ihr die Erfüllung des Vertrags aus anderen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

2.8 Unterbruch Systemzugriff

dedica ist berechtigt, den Zugriff von Kunden auf ihre Systeme zu unterbrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von Daten besteht.

2.9 Geheimhaltung und Referenzen

Die Vertragspartner wie auch Ihre Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen verpflichten sich, Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder eingesehen hat, und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses und dauert – solange daran ein berechtigtes Interesse besteht – auch nach dessen Beendigung an.

 

Vorbehalten sind Offenlegungspflichten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Parteien.

 

dedica ist berechtigt, die Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden, welche sie bei Erfüllung eines Kundenauftrags erworben hat, auch für andere Projekte einzusetzen. Zudem ist dedica berechtigt, zu Werbezwecken und für Publikationen und Referenzen Kundennamen und die Art der erbrachten Dienstleistungen gegenüber Dritten bekanntzugeben.

2.10 Aufbewahrung von Geschäftsakten und Datenschutz

Die Aufbewahrung der Geschäftsakten ist Sache des Kunden. Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen betreffend elektronische Datensicherung durch dedica.

 

Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist das Sammeln und Bearbeiten von personenbezogenen Daten notwendig. Zum Zweck der Vertragserfüllung erteilt der Kunde dedica hierzu seine Genehmigung und ist damit einverstanden, dass dedica einen Datentransfer an Dritte vornimmt (z.B. bei Lizenzbestellungen).

 

Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (inkl. StGB-Bestimmungen) im Rahmen ihrer eigenen Datenbearbeitung jederzeit einzuhalten. Dies umfasst die Vornahme der nötigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen und die Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch Mitarbeiter und Dritte, die ihre Angebote und Systeme nutzen.

 

Der Kunde hat die betroffenen Personen über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten durch ihn und/oder dedica zu informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Zustimmungen zur Datenbearbeitung einzuholen. Der Kunde ist zudem für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Zugriffsberechtigungen verantwortlich.

2.11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart und nicht in einem Pauschalpreis enthalten, werden Arbeiten von dedica nach Aufwand verrechnet.

 

Bei der Verrechnung nach Stundenansatz gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Spesen und Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Vorbehältlich spezieller vertraglicher Vereinbarungen werden bei Hard- und Softwarebeschaffungen die Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Die Kosten für wiederkehrende Standardleistungen werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Leistungsabhängige Elemente werden mittels Abrechnung nach erfolgter Leistung in Rechnung gestellt.

 

Ohne ausdrückliche anderweitige Regelung sind in Rechnung gestellte Beträge von Kunden innert 30 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen. Danach können Verzugszinse in Höhe von 5% p.a. verlangt werden, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. dedica hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Sämtliche Preisangaben von dedica verstehen sich immer zuzüglich MwSt.

2.12 Verrechnung

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Gegenforderungen von dedica durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von dedica.

2.13 Geschäftszeiten von dedica

Dedica erbringt ihre Leistungen grundsätzlich (vorbehaltlich vertraglich speziell vereinbarter Pikettdienste) während den folgenden Geschäftszeiten:

 

Montag-Freitag: 07.30h - 12.00h    13.30h – 17.00h
ausgenommen staatlich anerkannte Feiertage

2.14 Vertragsdauer, Kündigung und Preisanpassungen

Vorbehältlich abweichender Vereinbarungen werden Verträge zwischen dedica und dem Kunden jeweils für eine feste Vertragsdauer von einem Jahr abgeschlossen und können danach von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Quartals (somit per 31.03., 30.06, 30.09. und 31.12.), frühestens per Ende der festen Vertragsdauer gekündet werden.

 

Preisanpassungen von dedica erfolgen in der Regel jährlich. Sie werden jeweils per Ende eines Quartals mit einer Ankündigungsfrist von 4 Monaten mitgeteilt.

2.15 Kommunikation auf elektronischem Weg

dedica ist berechtigt, Nachrichten von/an Kunden sowie den von ihr beauftragten Dritten mittels unverschlüsselten Emails zu versenden. Der Kunde akzeptiert die damit verbundenen Risiken.

 

Die Übermittlung von Patientendaten auf elektronischem Weg durch die Parteien erfolgt verschlüsselt.

 

 

 

 

 

 

  1. Schlussbestimmungen

3.1 Änderung der AGB, Schriftform für andere Änderungen

Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich und werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Ohne schriftliche Einsprache des Kunden treten die Änderungen innert Monatsfrist in Kraft.

 

Die jeweils geltende Fassung der AGB ist unter www.dedica.ch/AGB einseh- und ausdruckbar.

 

Anderweitige Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

3.2 Salvatorische Klausel

Sollten zwischen den Parteien geltende vertragliche Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.

3.3 Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dedica unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungen auf das ausländische Recht.

3.4 Streiterledigung

Die Vertragsparteien verpflichten sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Die Parteien haben sich an mindestens einem Termin für eine gütliche Einigung einzusetzen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann ausschliesslich der ordentliche Richter am Sitz der dedica angerufen werden. Zwingende gesetzliche Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.